Häufig gestellte Fragen / FAQ
Wer stellt die logopädische Verordnung aus?
Folgende Fachärzte können Ihnen eine Logopädische Therapie verordnen: Allgemeinärzte, Kinderärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Phoniater, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Sozialpädiatrische Zentren (SPZ/ DBZ/ MVZ), Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen.
Bitte achten Sie darauf, dass zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Ersttermin maximal 14 Tage liegen dürfen. Daher ist zu empfehlen, die Verordnung erst kurz vor Therapiebeginn zu holen.
Wer übernimmt die Kosten der Therapie?
Die Kosten übernehmen bis zum 18. Lebensjahr in der Regel die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, da die Logopädie zur medizinischen Grundversorgung gehört. Ab dem 18. Lebensjahr müssen 10% der Behandlungskosten zugezahlt werden.
Wie bekomme ich einen Termin?
Bitte verwenden Sie hierzu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Sobald wir einen für Sie passenden Termin haben, setzen wir uns mit Ihnen in Kontakt.
Was benötige ich beim ersten Termin?
Bitte bringen Sie unbedingt die logopädische Heilmittelverordnung mit, wenn Sie diese nicht schon im Vorfeld bei uns hinterlegt haben. Zusätzliche Berichte von Ärzten oder sozialpädiatrischen Zentren dürfen Sie, wenn vorhanden, gerne mitbringen.
Wann sind Hausbesuche möglich?
Hausbesuche sind möglich, wenn Ihr Arzt diese aus medizinischer Sicht begründen kann und auf der Heilmittelverordnung entsprechendes Feld angekreuzt wurde. Dies ist z.B. bei vielen neurologischen Störungsbildern wie Multipler Sklerose (MS), Amyotropher Lateralsklerose (ALS) und anderen der Fall.
Wie lange dauert eine logopädische Behandlung?
Diese Frage ist nicht pauschal beantwortbar. Dies ist stets individuell und hängt vom Störungsbild ab. Der zuständige Therapeut/ die zuständige Therapeutin kann nach Beendigung der Diagnostik in einigen Fällen einen möglichen Zeitraum abschätzen.
Muss ich (mit meinem Kind) zu Hause üben?
Ja, unbedingt. Auch außerhalb der Therapieräume sollten Sie sich (mit Ihrem Kind) konsequent und intensiv mit den Therapieinhalten auseinandersetzen, damit sie dauerhaft gespeichert werden können und dadurch die Kommunikationsfähigkeit erweitert, entwickelt und/oder wiedererlangt werden kann. Außerdem ist eine solide muttersprachliche Basis die wichtigste Grundlage für den späteren schulischen Erwerb einer Fremdsprache, sowie der Schriftsprache. Der zuständige Therapeut/ die zuständige Therapeutin berät Sie hierzu individuell und gibt Ihnen gerne Hausaufgaben mit.